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   BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20   

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BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20 (https://dejure.org/2021,50659)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2021 - 7 AZR 422/20 (https://dejure.org/2021,50659)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 7 AZR 422/20 (https://dejure.org/2021,50659)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 242 BGB, § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Befristete Arbeitsverträge nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Unterabs. 3 TVK; Befristete Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem TVK für eine Dauer bis zu drei Jahren; Vertretung als sachlicher Grund für ein befristetes Arbeitsverhältnis

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Befristung - Vertretung - Musiker in Kulturorchester

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; Vertretung; Musiker in Kulturorchester

  • rechtsportal.de

    Befristung; Vertretung; Musiker in Kulturorchester

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - Vertretung - Musiker in Kulturorchester

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Musiker im Kulturorchester - und die Vertretungsbefristung

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Sachgrundbefristung des Arbeitsverhältnisses eines Klarinettisten im Bereich des TVK

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 800
  • NZA 2022, 478
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 593/97
    Auszug aus BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
    Die Formulierung der Tarifnorm kann dahin zu verstehen sein, dass entweder alle aneinandergereihten Zeitverträge oder der einzelne Zeitvertrag die Höchstdauer von drei Jahren nicht überschreiten darf (vgl. - zum wortlautgleichen § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 - BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 a der Gründe) .

    Dieser muss durch einen sachlichen oder in der Person des Musikers liegenden Grund gerechtfertigt sein und darf die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten (so auch - zur tariflichen Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 - BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 b der Gründe) .

    Ein darüberhinausgehender Schutzzweck ist nicht ersichtlich, zumal es im Bereich von Kulturorchestern gute Gründe für eine Mehrfachbefristung geben kann, mit der insgesamt die Dauer von drei Jahren überschritten wird (vgl. zur Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 c der Gründe; vgl. zu SR 2y BAT: BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe; 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 48, 215) .

    Eine solche Umgehung führte zur Unwirksamkeit der Befristung (vgl. - zur tariflichen Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 - BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 2 der Gründe; vgl. im Übrigen auch - zur Befristungshöchstgrenze der früheren - Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe) .

    Der Senat hatte zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 entschieden, dass sie den Abschluss eines Zeitvertrags für die Dauer von mehr als drei Jahren - nicht aber den Abschluss mehrerer kurzer Zeitverträge mit einer Gesamtdauer von mehr als drei Jahren - verbietet (BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
    Daher ist die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags für einen weiteren befristeten Zeitraum ein Fall von zwei eigenständigen aneinandergereihten Zeitverträgen (vgl. - zu der insoweit vergleichbaren Regelung der früheren Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT - BAG 22. November 1995 - 7 AZR 252/95 - zu I 2 der Gründe) .

    bb) Der Arbeitsvertrag vom 7. April 2015 und die Verträge vom 30. Mai 2016, 13. April 2017 sowie 18. Mai 2018 gelten auch nicht deshalb als einheitlicher Vertrag, weil letztere als "Arbeitsvertragsänderung" bezeichnet sind und sich auf die Festlegung einer anderen Vertragslaufzeit unter Beibehaltung der übrigen Arbeitsvertragsbedingungen aus dem Arbeitsvertrag vom 7. April 2015 beschränken (ebenso - zu der insoweit vergleichbaren Regelung der früheren Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT bei einem "Nachtrag" - BAG 22. November 1995 - 7 AZR 252/95 - zu I 2 der Gründe) .

  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92

    Arbeitsvertrag: Befristung - Fünfjahresgrenze bei mehreren befristeten

    Auszug aus BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
    Ein darüberhinausgehender Schutzzweck ist nicht ersichtlich, zumal es im Bereich von Kulturorchestern gute Gründe für eine Mehrfachbefristung geben kann, mit der insgesamt die Dauer von drei Jahren überschritten wird (vgl. zur Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 c der Gründe; vgl. zu SR 2y BAT: BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe; 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 48, 215) .

    Eine solche Umgehung führte zur Unwirksamkeit der Befristung (vgl. - zur tariflichen Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 - BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 2 der Gründe; vgl. im Übrigen auch - zur Befristungshöchstgrenze der früheren - Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe) .

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
    Im Hinblick darauf hat das Landesarbeitsgericht keinen Anlass zu einer weitergehenden Missbrauchskontrolle gesehen und eine missbräuchliche Nutzung der Befristungsmöglichkeit durch die Beklagte verneint (vgl. zur Kontrolle nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 26, BAGE 157, 125) .
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 420/15 - Rn. 10, BAGE 159, 125) .
  • BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
    aa) Der Kläger macht ohne Erfolg geltend, die Parteien hätten mit den Verträgen vom 7. April 2015, 30. Mai 2016, 13. April 2017 und 18. Mai 2018 jeweils den Beendigungszeitpunkt noch vor Abschluss der Laufzeit des vorausgegangenen Vertrags in schriftlicher Form hinausgeschoben und den Vertragsinhalt ansonsten unverändert gelassen, so dass es sich nach Senatsrechtsprechung zu § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG (vgl. dazu zuletzt BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 32 mwN) um Verlängerungen eines einheitlichen - und damit "einzelnen" - Vertrags handele.
  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
    a) Das Landesarbeitsgericht hat § 3 Abs. 1 Unterabs. 3 TVK idF vom 31. Oktober 2009 zutreffend dahin ausgelegt (zu den Auslegungsgrundsätzen für Tarifverträge vgl. zB BAG 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20 mwN) , dass diese Tarifnorm den Abschluss eines einzelnen Vertrags über die Dauer von mehr als drei Jahren verbietet, nicht aber den Abschluss mehrerer sich anschließender Verträge mit einer Gesamtdauer von mehr als drei Jahren.
  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

    Auszug aus BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
    dd) Dieses Auslegungsergebnis wird durch die Tarifentwicklung bestätigt (zu deren Berücksichtigung: BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 42, BAGE 164, 326; 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - Rn. 19; 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13 - Rn. 17; 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 34; kritischer wohl BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 43 mwN) .
  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Auszug aus BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
    dd) Dieses Auslegungsergebnis wird durch die Tarifentwicklung bestätigt (zu deren Berücksichtigung: BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 42, BAGE 164, 326; 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - Rn. 19; 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13 - Rn. 17; 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 34; kritischer wohl BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 43 mwN) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Auszug aus BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20
    dd) Dieses Auslegungsergebnis wird durch die Tarifentwicklung bestätigt (zu deren Berücksichtigung: BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 42, BAGE 164, 326; 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - Rn. 19; 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13 - Rn. 17; 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 34; kritischer wohl BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 43 mwN) .
  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 Sa 23/20

    Befristung des Arbeitsverhältnisses von Musikern in Kulturorchestern;

  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 142/84

    Zur Bedeutung der BAT SR 2 y für die Aneinanderreihung mehrerer Zeitverträge

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